Die
Satzung im PDF-Format.
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
(1) Die Stiftung führt den Namen Bürgerstiftung ,,EIN HERZ FÜR BAD NAUHEIM“.
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in 61231 Bad Nauheim.
§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung will den Gemeinsinn und das Engagement der Bürger der Stadt Bad Nauheim fördern und stärken.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung jeweils in Einzelfällen in den Bereichen
- (a) der Kultur,
- (b) der Natur und Umwelt,
- (c) der Bildung und Erziehung ,
- (d) des Sozialen, des Gesundheitswesens und des Sports,
- (e) der Wissenschaft und Forschung,
- (f) der Heimatkunde und der Heimatpflege
(3) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
- (a) die Förderung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Satzungszwecke,
- (b) die Förderung der Kooperation auf den Gebieten der Satzungszwecke zwischen Organisationen und Einrichtungen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen,
- (c) die Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen zur Förderung der Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Medizin
- (e) die Vergabe von Stipendien, Preisen, Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der unter 2 a-f genannten Zwecke, und
- (f) die Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften in Bad Nauheim zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke, soweit diese im Sinne des Satzungszweckes liegen.
(4) Die Stiftung soll keine Aufgaben übernehmen, die zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Stadt gehören.
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