Die Stiftungsurkunde ist der Nachweis für eine rechtsfähige Stiftung.
Die Anerkennung der Bürgerstiftung "Ein Herz für Bad Nauheim" erfolgte
am 19.01.2004 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Stiftungsurkunde ist der Nachweis für eine rechtsfähige Stiftung.
Die Anerkennung der Bürgerstiftung "Ein Herz für Bad Nauheim" erfolgte
am 19.01.2004 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.